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Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der Ausbildung zum VEST Tauchlehrer-Assistent oder vergleichbar
  • gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Logbuchnachweis von mind. 150 Tauchgängen
  • Nachweis über die Begleitung/Unterstützung von Beginnerausbildung im CMAS- oder R.S.T.C.-System.
  • Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
  • Empfohlen wird die Teilnahme an mindestens zwei der drei folgenden Seminare (die auch im modularen Seminar kompakt gemacht werden können):
    • Medizin
    • Rhetorik und Kommunikation
    • Technik

    Ersatzweise genügt der Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten in den jeweiligen Disziplinen.

  • Vergleichbare Ausbildungen anderer Organisationen mit Nachweis der Lehrinhalte, oder Firmen, z.B. Techniklehrgänge bei Herstellern von kolben- und membrangesteuerten Atemreglern sowie ein Kompressorseminar können anerkannt werden, wenn die Lehrgangsinhalte mit denen der VEST-Seminare vergleichbar sind.
    Bei Techniklehrgängen von Herstellern müssen sowohl die kolben- als auch die membrangesteuerten Atemregler behandelt und zusätzlich ein Kompressorseminar nachgewiesen werden.

  • Die Teilnahme an einer Vorbereitungs- und Qualifikationswoche wird empfohlen.

Qualifikationsinhalte

  • Tauchtheorie: Medizin, Bewegungs- und Trainingslehre, Unterrichtslehre, Physik, Technik, Tauchpraxis, Umwelt
  • Tauchpraxis: mindestens 6 qualifizierende Tauchgänge mit ausgewählten Übungen
  • Lehrprobe: jeweils mind. eine Unterrichtsprobe für Theorie- und Praxisunterricht
  • Notfallmedizin: in Theorie und Praxis

 

Abschluss

Nach erfolgreicher Qualifikation ist der VEST/CMAS-Tauchlehrer* berechtigt folgende Brevets abzunehmen:

  • Abnahmeberechtigung bis VEST / CMAS*
  • Weitere Abnahmeberechtigungen für Spezialkurse können durch Kurse erworben werden.


Die Brevetierung erfolgt per VEST- und CMAS-Karte sowie im VEST-Logbuch durch das VEST-Präsidium.