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Voraussetzungen

  • Mindestalter 23 Jahre
  • gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der VEST/CMAS-TL** Qualifikation oder vergleichbare Prüfung
  • Nachweis von 3-jähriger, aktiver Ausbildungsarbeit als VEST/CMAS Tauchlehrer** oder vergleichbar. Bei aktiven Tauchlehrern der Stufe VEST Tauchlehrer** oder vergleichbar, die beruflich als kommerzielle Tauchlehrer auf einer Tauchbasis / in einer Tauchschule arbeiten, kann die Wartezeit auf 1 Jahr verkürzt werden, wenn entsprechende Ausbildungsaktivität nachgewiesen werden kann.
Nachweis der kommerziellen Arbeit als Tauchlehrer wie folgt:
    • eigene Tauchschule mit Gewerbenachweis oder
    • Arbeitsvertrag mit einer Tauchschule/Tauchgeschäft oder Verein mit aktiver Tätigkeit als Tauchlehrer
    • Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
    • Abnahme von mindestens 50 CMAS-Brevets (CMAS * - *** oder Spezialkurse)
    • Nachweis über die Teilnahme am HLW und O2-Seminar
    • Logbuchnachweis von mind. 500 Tauchgängen.
    • Amtlicher Sportbootführerschein (z.B. Sportbootführerschein See)

Qualifikation in folgenden Fachbereichen:

  • Theorie, Lehrprobe und Tauchpraxis
  • Notfallmedizin in der Praxis
  • Bewegungslehre, Unterrichtslehre
  • Marketing
  • kaufmännische Grundlagen
  • Ausbildungsrichtlinien
  • Sicherheitsstandards
  • Regularien für die TL-Qualifikationen
  • Beurteilung von TL-Qualifikationen in Theorie und Praxis und
  • Demonstration ausgewählter, in einer Qualifikation zum TL vorkommenden praktischen Teile.

Abschluss

Nach erfolgreicher Qualifikation ist der VEST / CMAS-Tauchlehrer *** berechtigt folgende Brevets abzunehmen:
  • Abnahmeberechtigt bis CMAS*** und VEST / Tauchlehrer Assistent
  • Abnahmeberechtigung der Spezialkurse, wie vom VEST-Präsidium bestätigt

Die Brevetierung erfolgt per VEST- und CMAS-Karte sowie im VEST-Logbuch durch das VEST-Präsidium.