Allgemein
Die Crossover vom VEST bieten für ausgebildete Tauchlehrer anderer Organisationen die Möglichkeit zum Quereinstieg in das VEST-System. Die nach dem Crossover stattfindende Einstufung zu den verschiedenen Tauchlehrerstufen, erfolgt in erster Linie anhand der nachgewiesenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Ansprüche auf die Einstufung zu einer bestimmten Leistungsstufe als Tauchlehrer können nicht geltend gemacht werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Tauchlehrer * oder äquivalente Ausbildung
- Gültige Tauchlehrerlizenz
- gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
- Logbuchnachweis von mindestens 150 Tauchgängen
- Nachweis einer Tauchlehrer-Haftpflichtversicherung
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei der drei folgenden Seminare, die auch im modularen Seminar in einem Block absolviert werden können: Medizin, Rhetorik und Kommunikation, Technik (können ausreichende Kenntnisse in den jeweiligen Disziplinen nachgewiesen werde, kann die Verpflichtung zur Seminarteilnahme entfallen)
Crossover-Seminar
Die Crossover-Programme können über das VEST-Präsidium angefordert werden.
Status und Brevetierungsberechtigung
- VEST / CMAS-Tauchlehrer *
- Abnahmeberechtigung bis einschließlich VEST / CMAS *
- Abnahmeberechtigung für die Spezialkurse, die bereits vor Beginn des Crossover ausgebildet werden durften